COVID 19 – CBH trifft Maßnahmen und gewährleistet Beratungskontinuität

Wir hoffen, dass Sie und Ihre Familie gesund und sicher sind. Unser tiefes Mitgefühl gilt den COVID 19-Betroffenen auf der ganzen Welt! Natürlich ist in diesen schwierigen und herausfordernden Zeiten der aktuellen COVID 19-Pandemie die Gesundheit und das Wohlergehen unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter einerseits bei gleichzeitiger Aufrechterhaltung des unbeeinträchtigten Kanzleibetriebs andererseits unsere höchste Priorität. Alle dafür erforderlichen Vorsichtsmaßnahmen wurden auf Basis der Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts und des Gesundheitsministeriums bereits getroffen. An unserem personell größten Standort in Köln haben wir zudem die Möglichkeit ergriffen, drei räumlich, organisatorisch und personell getrennte Teilbereiche zu schaffen, die jeweils für sich die Beratungskontinuität sicherstellen.

Wir sind für Sie daher wie gewohnt jederzeit telefonisch und per E-Mail erreichbar. Bitte haben Sie jedoch Verständnis, dass zum Schutz der Gesundheit aller Beteiligten persönliche Gesprächstermine vorerst weitestgehend eingeschränkt werden müssen.

Für viele Mandanten sind wir derzeit schon intensiv in der Beratung zur Bewältigung der aktuellen Situation tätig. Soweit Sie also rechtliche Fragen in diesem Kontext haben, z.B. zu Betriebseinschränkungen, Veranstaltungsabsagen, Quarantänemaßnahmen, etwaige sonstige arbeits-, zivil- oder öffentlichrechtliche Konsequenzen sowie zu entschädigungsrechtlichen Fragestellungen, stehen wir Ihnen natürlich ebenfalls als Ihre anwaltlichen Berater gerne zur Verfügung.

Schicken Sie Ihr Anliegen und Ihre Fragen per E-Mail an corona@cbh.de

Bitte beachten Sie auch, dass nach Darstellung des RKI jedes Unternehmen einen Pandemieplan erstellen soll. Dies ist für den Umgang mit Infizierten, dem Gesundheitsamt und somit für das Überleben eines Unternehmens existentiell. Unser Kollege René Scheurell wirkt bereits an Pandemieplänen für Mandanten beratend mit, um eine Betriebsstilllegung zu vermeiden.

Darüber hinaus haben wir bereits die Antworten zu den zentralen „Arbeitsrechtlichen Fragen zum Corona-Virus“ für Sie zusammengefasst. Mit dem Thema „Corona – Schließungen von KITAs und Schulen – Was tun?“ hat sich zudem unser Arbeitsrecht-Experte Kamil Niewiadomski beschäftigt. Die wesentlichen Informationen zu den „Bauvertraglichen Fragestellungen zum Corona-Virus“ hat Nils Mrazek zusammengestellt. Prof. Dr. Stefan Hertwig hat sich mit „Staatlichen Coronahilfen“ befasst.

Ferner werden wir im Newsbereich unserer Website in nächster Zeit weitere Artikel zu rechtlich relevanten Fragen um das Thema „Corona“ veröffentlichen.

Wir hoffen, dass die Verbreitung von COVID-19 eingedämmt wird und wir alle bald Schritt für Schritt zur Normalität zurückkehren können.

Wir wünschen Ihnen, Ihren Familien und Angehörigen alles Gute für die kommenden Wochen!
Ihre CBH Rechtsanwälte